Google Shopping ist ein beliebter Absatzkanal, da Kunden schnell und einfach einen Überblick über das günstigste Angebot bekommen und eine Auswahl treffen können. Doch hier liegt genau das Problem, denn bei der AnzeigeWas bedeutet Anzeige bei Google Ads? Eine Anzeige in Google Ads sind alle dem Nutzer gezeigten Werbemittel. Es gibt in Google Ads verschiedene Formen von Text, Bild und Videoanzeigen. der Preise bei Google Shopping wird zwar der Preis angezeigt, nicht jedoch die Versandkosten. Ein Preisvergleich ist für den Kaufinteressenten auf den ersten Blick unmöglich und kann sogar eine Abmahnung nach sich ziehen.
Versandkostenanzeige auch bei Google Shopping erforderlich
Nach der Preisangabenverordnung ist zusätzlich zum Hinweis auf die enthaltene Mehrwertsteuer und die sonstigen Preisbestandteile ein Hinweis erforderlich, ob neben dem Endpreis der Ware zusätzliche Liefer- und Versandkosten anfallen und wie hoch diese ggf. sind. Grund: Der Verbraucher muss bei Preisangaben – besonders wenn die Angebote verschiedener Anbieter vergleichsweise gegenübergestellt werden – auf einen Blick erkennen können, ob der angegebene Preis die Versandkosten enthalte oder nicht.
Google Shopping zeigt Versandkosten nicht auf den ersten Blick an
Die Angaben über das „Ob“ und „Wie“ der Versandkosten müssen der Werbung eindeutig zugeordnet, sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar gemacht werden. Bei der Darstellung über Google Shopping ist diese Voraussetzung jedoch nicht erfüllt, wie das Landgericht Hamburg in zwei Entscheidungen bestätigte (Entscheidung vom 13.06.2014, Az.: 315 O 150/14; Beschluss vom 05.06.2014, Az.: 327 O 245/14).
Bei der Anzeige der Preise im Rahmen von Google Shopping ist für den Endkunden auf den ersten Blick nicht der zu zahlende Gesamtbetrag des angebotenen Artikels ersichtlich, sondern lediglich die KostenWas bedeutet Kosten bei Google Ads? Die Kosten sind die Summe Ihrer Ausgaben während eines bestimmten Zeitraums. für das Produkt selbst:

Google Shopping Anzeige © Google – Stand: 11.09.2014
Die Hamburger Richter führten aus, dass die Kunden bei Preisvergleichslisten und eben auch in der Übersicht von Google Shopping, „die Angabe des Endpreises sowie aller zusätzlichen Kosten, insbesondere der Versandkosten“ erwarten und diese daher leicht erkennbar und deutlich wahrnehmbar angezeigt werden müssen.
Mouse-over-Darstellung reicht nicht aus
Die Versandkosten sind im Zuge der Google Shopping-Darstellung für den Verbraucher nur dann ersichtlich, wenn er mit der Maus über die entsprechende Produktabbildung fährt und auf diesem Wege das sogenannte „Mouse-over“ angezeigt wird. Erst dann erscheint ein kleines Textfeld, welches die Versandkosten ersichtlich macht:

Google Shopping Anzeige © Google – Stand: 11.09.2014
Diese Darstellung ist aber für die Richter zu spät, denn dem Erfordernis „leicht erkennbare und deutlich wahrnehmbare“ Versandkostenanzeige genüge die vorgefertigte Darstellung nicht. Hinzukomme, dass die Mouse-over-Funktion bei vielen Nutzern deaktiviert sei und erst mit dem Curser über die Artikelabbildung der Google-Shopping-Anzeige gefahren werden muss, um die Versandkostenangabe zu erhalten.
Bislang keine vollständige Nachbesserung seitens Google
Seit den beiden Entscheidungen aus dem Juni hat sich bei Google nicht viel getan. Die oben gezeigten Screenshots weisen immer noch die vom Gericht beanstandeten Mängel auf. Lediglich bei folgendem Suchergebnis war die Anzeige des Preises inklusive Versandkosten vollständig, wobei hier das aufgeführte Ergebnis das einzige gelistete Produkt war:

Google Shopping Anzeige © Google – Stand: 11.09.2014
Fazit
Halten wir fest: Händler, die Google Shopping weiterhin nutzen möchten, begeben sich ganz klar in die Gefahr einer Abmahnung, denn wegen der unzulänglichen Versandkostenanzeige handeln sie rechtswidrig. Fehlende technische Möglichkeiten schützen nicht vor einer Abmahnung.
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